COREFRAME / RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Projekte der Softwareentwicklung, Gestaltung und Beratung zwischen Unternehmen.

Entwurf, anwaltlich zu prüfen Von den drei Rechtstexten ist dieser der heikelste. Unwirksame Klauseln in AGB sind schlechter als gar keine AGB: fällt eine Haftungs- oder Gewährleistungsklausel der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB zum Opfer, gilt an ihrer Stelle das Gesetz, und das ist strenger als das, was hier steht. Dieser Text ist eine Arbeitsgrundlage für das Gespräch mit einer Anwältin oder einem Anwalt, keine Rechtsberatung und nicht zur ungeprüften Veröffentlichung bestimmt.
Nur zwischen Unternehmen Dieser Entwurf ist auf Kunden zugeschnitten, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind. Sollen auch Verbraucher beauftragen können, fehlt hier alles Wesentliche: Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular und mehrere der unten stehenden Klauseln wären unwirksam. Das ist keine Textarbeit, sondern eine Grundsatzentscheidung.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Coreframe Solutions [Rechtsform] (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Leistungen der Softwareentwicklung, der Gestaltung, der Beratung und angrenzender Tätigkeiten.

(2) Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Vertragsschluss, Angaben auf dieser Website

(1) Die Darstellung von Modulen, Leistungsumfängen, Zeiträumen und Preisen auf dieser Website ist kein Angebot im Rechtssinne, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage. Angaben zu Leistungsumfang und Zeitrahmen sind exemplarisch und begründen keinen Anspruch.

(2) Über den Konfigurator wird kein Vertrag geschlossen. Das Absenden einer Anfrage verpflichtet keine der beiden Seiten zu etwas.

(3) Der Vertrag kommt erst durch ein individuelles Angebot des Auftragnehmers und dessen Annahme durch den Auftraggeber in Textform zustande. Maßgeblich für Umfang und Vergütung ist allein dieses Angebot.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem Angebot samt seinen Anlagen. Angaben aus dem Konfigurator, aus Vorgesprächen oder aus dieser Website werden nur Vertragsinhalt, soweit sie dort aufgenommen sind.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte als Subunternehmer einzusetzen. Er bleibt Vertragspartner und haftet für deren Leistung wie für eigene.

(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer die Erstellung des vereinbarten Werks, nicht dessen wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmten Platzierungen in Suchmaschinen, Reichweiten, Umsätze oder Konversionsraten geschuldet.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt die für die Leistung erforderlichen Inhalte, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig bereit.

(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm gelieferten Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Marken und Daten, frei von Rechten Dritter sind, die der vereinbarten Nutzung entgegenstehen. Er stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

(3) Verzögert sich das Projekt, weil eine Mitwirkung ausbleibt, verschieben sich vereinbarte Termine um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Mehraufwand, der dadurch entsteht, wird nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.

§ 5 Änderungen des Leistungsumfangs

(1) Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen, teilt der Auftragnehmer ihm die Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Termine mit.

(2) Die Änderung wird erst verbindlich, wenn beide Seiten ihr in Textform zustimmen. Bis dahin arbeitet der Auftragnehmer auf der bisherigen Grundlage weiter.

§ 6 Termine

(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche in Textform vereinbart wurden. Im Übrigen sind Zeitangaben unverbindliche Planwerte.

(2) Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern verbindliche Termine angemessen. Dazu zählen insbesondere ausbleibende Mitwirkung, Ausfälle bei Vorleistern und höhere Gewalt.

§ 7 Abnahme

(1) Soweit Werkleistungen geschuldet sind, nimmt der Auftraggeber sie nach Fertigstellung ab. Der Auftragnehmer zeigt die Abnahmebereitschaft in Textform an.

(2) Der Auftraggeber erklärt die Abnahme innerhalb von [Frist festlegen, üblich sind 10 bis 14 Werktage] oder benennt in dieser Frist die Mängel, die ihr entgegenstehen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(3) Nimmt der Auftraggeber das Werk in Gebrauch, ohne die Abnahme zu erklären, gilt es mit der Ingebrauchnahme als abgenommen.

(4) Abgrenzbare Teilleistungen können gesondert abgenommen werden, wenn dies vereinbart ist.

§ 8 Vergütung und Zahlung

(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird abgerechnet: [Staffel festlegen, verbreitet ist ein Drittel bei Auftrag, ein Drittel bei einem definierten Meilenstein, der Rest bei Abnahme]

(3) Rechnungen sind innerhalb von [Zahlungsziel festlegen, üblich sind 14 Tage] ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Kosten Dritter, die für das Projekt anfallen und im Angebot benannt sind, etwa Lizenzen, Hosting, Schriften oder Bildrechte, trägt der Auftraggeber.

(5) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung berechtigt, die weitere Leistung bis zum Ausgleich zurückzuhalten. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den vertraglich erstellten Ergebnissen ein räumlich und zeitlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Zweck ein.

(2) Die Rechteeinräumung steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.

(3) An Werkzeugen, Bibliotheken, Bausteinen und Verfahren, die der Auftragnehmer unabhängig vom Auftrag entwickelt hat und projektübergreifend einsetzt, verbleiben die Rechte bei ihm. Der Auftraggeber erhält daran ein einfaches, für den Betrieb des Ergebnisses erforderliches Nutzungsrecht.

(4) Für Bestandteile Dritter, insbesondere Open-Source-Komponenten, Schriften und Stockmaterial, gelten deren Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer weist die eingesetzten Komponenten auf Verlangen nach.

(5) Entwürfe und Zwischenstände, die nicht Gegenstand der Abnahme werden, bleiben beim Auftragnehmer.

§ 10 Referenznennung

Der Auftragnehmer darf das Projekt unter Nennung des Auftraggebers und unter Verwendung von Abbildungen des Ergebnisses als Referenz benennen. Der Auftraggeber kann dem jederzeit in Textform widersprechen; ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die weitere Nennung.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur für die Durchführung des Vertrags.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Anordnung offenzulegen sind.

(3) Die Pflicht besteht für [Dauer festlegen, üblich sind 3 Jahre nach Vertragsende] fort.

§ 12 Gewährleistung

(1) Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften mit den nachfolgenden Maßgaben.

(2) Der Auftraggeber zeigt Mängel in Textform an und beschreibt sie so, dass sie nachvollzogen werden können.

(3) Kein Mangel liegt vor bei Abweichungen, die auf vom Auftraggeber beigestellten Inhalten, auf nachträglichen Eingriffen Dritter, auf abweichender Betriebsumgebung oder auf Änderungen bei Diensten Dritter beruhen.

(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen sowie in den Fällen des § 13 Absatz 1.

§ 13 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Sicherung zur Wiederherstellung angefallen wäre.

(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 14 Laufzeit und Kündigung bei Dauerleistungen

(1) Für wiederkehrende Leistungen wie Wartung, Betreuung oder Betrieb gilt die im Angebot vereinbarte Laufzeit.

(2) Ist keine Laufzeit vereinbart, kann der Vertrag mit einer Frist von [Frist festlegen, üblich sind 3 Monate zum Quartalsende] gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 15 Datenschutz

Verarbeitet der Auftragnehmer im Auftrag personenbezogene Daten des Auftraggebers, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Für die Verarbeitung auf dieser Website gilt die Datenschutzerklärung.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist [Sitz des Auftragnehmers eintragen], sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: [Datum der letzten Änderung]